Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 89077, Ulm, B 10, Höhe Bleichstraße, FR Neu-Ulm die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 8 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 58 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
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