Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, Westfalendamm begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit durch Lasermessung mit PoliScan Speed mobil mit Foto 59 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund übersandte Verwarnung / Anhörung

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