In Fulda, B 254, Hh. Klosterwiesenweg, Rtg. Frankfurter Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h überschritten. Mit Sensormessung wurden 57 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Ordnungsbehördenbezirk Fulda übersandte Verwarnung /Anhörungsbogen/Fahrerfeststellung
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