Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gundersheim, Gem. Gundersheim, auf der A 61, Höhe km 331,1, FR Süden begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 8 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden durch  Messung mit Lasergerät mit Foto 88 km/h.

Verstoß gegen: § 18 Abs. 5, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung / Anhörung

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