Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf dem Gorch-Fock-Wall, ggü 11, Richtung Holstenwall begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 59 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Schriftliche Verwarnung
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