Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Bilderstöckchen, auf dem Schiefersburger Weg, ggü. Hs 40, in FR Longericher Str. begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Messgerät TraffiStar S 350 mit Foto 36 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Köln übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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