Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lorch, auf der K 3313, Wilhelmstraße, FR B 29 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Messgerät Traffipax-Speedophot digital mit Foto 57 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ostalbkreis übersandte Verwarnung / Anhörung
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