Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mannheim, auf der Renzstraße, vor Cahn Garnier Ufer, Ri. Goethestraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 10 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Vitronic PoliScan Speed M 1 und Frontfoto 60 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen
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