Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der Treffauerstr. Höhe Nr. 40, stadtauswärts begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 8 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Radarmessung mit Frontfoto 38 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt München übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit / Verwarnung

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