Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schönebeck (Elbe), Burgwall, Höhe Einfahrt Asylbewerberheim, stadtauswärts, FR Magdeburg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed digital 56 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Schönebeck übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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