Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 9 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung , stat. Messsystem Traffistar S 330 mit Foto 89 km/h

Verstoß gegen: § 18 Abs. 5§ 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Verwarnung / Anhörung

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