Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 9 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung , stat. Messsystem Traffistar S 330 mit Foto 89 km/h
Verstoß gegen: § 18 Abs. 5§ 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Verwarnung / Anhörung
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”