Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Waldeck-Netze, auf der B 485, i. R. Bad Wildungen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät mit Foto  57 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gem. Ordnungsbehördenbezirk Eisenberg übersandte Zeugenfragebogen / Verwarnung

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