Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wendelsheim, Kirchberg, L 409, Fahrtrichtung Wonsheim begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 10 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 60 km/h mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Verbandsgemeinde Wörrstadt übersandte Verwarnung
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