Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gotha, Goldbacher Straße, vor Einmündung Warzaer Str., Höhe Nr. 31, FR Goldbach begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät mit Foto 57 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gotha übersandte Zeugenfragebogen / Verwarnung
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