Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 104, OD Lützow, Abs. 140, km 1,200, i.R. Gadebusch die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 10 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit PoliScan FM1 mit Frontfoto ergab 60 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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