Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 156, B 156, zw. Abzweig An den Steinbrücken, Abzw. Niederkaina, Richtung Bautzen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 81 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Bautzen übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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