Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 17, bei km 7,25, Fahrtrichtung Dresden – Prag begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor ES3.0 94 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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