Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Sangerhausen, bei km 21,0 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden durch Piezomessung mit Foto 14 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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