Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde bei Schwartow, auf der B 195, Abschnitt 080, bei km 1,683, Richtung Boizenburg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 15 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 85 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
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