Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 26188, Edewecht-Jeddeloh II, B 401, Höhe Fußgängerampel AN Papenburg, AB Oldenburg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 13 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät 73 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ammerland übersandte Verwarnung / Anhörung
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