Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 64331, Weiterstadt, OT Riedbahn, auf der Dr.-Otto-Röhm-Straße, Höhe Nr. 2-4, FR Autobahn begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät und Foto 57 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Zeugenfragebogen

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