Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Schwartau, BAB 1, km 61,700, in Rtg. Hamburg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät mit Foto114 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: übersandte Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung
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