Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Barsbüttel, K 80, AB 60, km 0,765 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 12 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 82 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Verwarnung / Anhörung

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