Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bottrop, auf dem Lippweg, FR Dorstener Straße, im Bereich zw. Hohes Feld und Dorstener Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Speedophot Radar 42 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bottrop übersandte Schriftliche Verwarnung
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