Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, auf der B 75, Höhe km 42,2, Richtung stadtauswärts begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiPhot S mit Frontfoto 74 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen übersandte Verwarnung / Anhörung

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