Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erlangen, A 783, Ri. Suhl, Abschnitt 640, km 0.96 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 15 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 mit Foto 95 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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