Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Flur Elterlein, S 258, Zwönitzer Straße, Kreuzung S 258 / S 222, stat. Messanlage, FR Zwönitz begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 84 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis übersandte Verwarnung / Anhörung
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