Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, Werler Straße, FR Werl, Haus-Nr. 402 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 13 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 83 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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