Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heidesheim, Gem. Heidesheim, A 60, km 26,9, Notrufsäule, FR Darmstadt begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 15 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät und Foto 115 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung
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