Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heroldsberg, auf der A 3, Ri. Regensburg, Abschnitt 720, km 1.550 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 12 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 92 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Verwarnung / Anhörung

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