Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leipzig, auf der Lilienstraße, zw. Köhlerstraße und Kohlgartenstraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät speedophot RADAR mit Foto 43 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Leipzig übersandte Schriftliche Verwarnung
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