Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhe ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 106 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – Traffistar S 330
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Zeugenfragebogen / Verwarnung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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