Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhe mit 6 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 106 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit stat. Messsystem TraffiStar S 330, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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