Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 15 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 115 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung / Anhörung
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