Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Meschede-Berge, auf der L 541, Oberberger Straße 101, FR Wenholthausen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 15 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 mit Foto 65 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hochsauerlandkreis übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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