Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, Am Max Klemens Kanal, bei km 1,45, Fahrtrichtung auswärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Multanova 6F mit Bild ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 11 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 61 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Halterfragebogen und Schriftliche Verwarnung
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