Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Tuningen, BAB 81, km 686,080, Stuttgart – Singen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 10 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed FM1 130 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandter Verwarnung / Anhörung
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