Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wehingen, A 8, ca. 150 m vor Pellinger Tunnel, Rtg. Merzig begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Vitronic FM1 mit Foto 94 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Verwarnung / Fragebogen zur Fahrerermittlung
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