Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, auf der Lipperandstr., FR Hamm, Höhe Oberholsener Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 15 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 65 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Hamm übersandte Schriftliche Verwarnung /Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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