Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 13053, Berlin, Lb / HS Degnerstraße 31, Ri. Konrad-Wolf-Straße um 10 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 40 km/h, Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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