Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72525, Gem. Münsingen-Seetal, B 465, Höhe Skihütte, km 1,3 mit 10 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 6110km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Reutlingen übersandt.

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