Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Geldern, B 58, Venloer Straße, Höhe Zufahrt B 9, FR Pont begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden 81 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Kleve übersandte Verwarnung wegen einer Verkewhrsordnungswidrigkeit
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