Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Crailsheim, L 1066, Höhe Kilometerung 1.8, FR Feuchtwangen mit 9 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 79 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensorsystem und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Verwarnung / Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Crailsheim übersandt.
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