Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde im Landkreis Ludwigslust- Parchim, auf der L 72, Ortkrug, Abs. 90, km 1,442, in Ri. Schwerin mit 14 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 64 km/h. Beweismittel: Traffiphot S digital.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandt.

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