Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 09661, Hainichen, OT Schlegel, auf der B 169, 143 m bis Mitte Schlegeler Straße aus Ri. Hainichen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 62 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mittelsachsen übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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