Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10829, Berlin, auf der BAB 100 Nord, Höhe August-Druckenmüller-Brücke, Sachsendamm, Nord begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 104 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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