Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12529, Schönefeld, Waßmannsdorfer Chaussee, ggü. Nr. 20, FR Flughafen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Frontfoto 62 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Gemeinde Schönefeld übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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