Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 55130, Mainz, auf der Rheintalstraße, zwischen Ecke Neuweg und Ecke Rüsselsheimer Allee begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung, Foto 44 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Mainz übersandte Zeugenfragebogen/ Verwarnung
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