Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Ehrenfeld, Melantengürtel, Haus Nr. 108-112, FR Ehrenfeldgürtel begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät VDS M5 mobil digital mit Foto 42 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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