Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leipzig, auf der Händelstraße, zw. Stötteritzer Landstraße / Colblick begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät speedophot RADAR mit Foto 62 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Leipzig übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörungsbogen
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